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Mehr Geld für Pflegekräfte: Neue Mindestlöhne seit 1. Juli

Pflegekräfte leisten jeden Tag wertvolle Arbeit für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Seit dem 1. Juli 2026 werden ihre Leistungen durch höhere Pflegemindestlöhne stärker honoriert.

Geld sparen Die höheren Mindestlöhne sind ein wichtiges Signal der Anerkennung für Beschäftigte in der Pflege.

Die Bundesregierung hat damit die Empfehlungen der Pflegekommission umgesetzt. Eine weitere Erhöhung ist bereits für 2027 vorgesehen. 

Die neuen bundesweit geltenden Mindestlöhne betragen: 

  • 16,52 Euro brutto pro Stunde für Pflegehilfskräfte
  • 17,80 Euro brutto pro Stunde für qualifizierte Pflegehilfskräfte
  • 21,03 Euro brutto pro Stunde für Pflegefachkräfte

Darüber hinaus bleibt der Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche bestehen – zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch. 

Die höheren Mindestlöhne sind ein wichtiges Signal der Anerkennung für Beschäftigte in der Pflege. Gleichzeitig sollen mehr Handlungsspielräume und der Abbau bürokratischer Hürden dazu beitragen, den Pflegeberuf langfristig attraktiver zu machen und Fachkräfte zu gewinnen. Die Regelungen der 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung gelten bis zum 30. September 2028.

Quelle: Informationen der Bundesregierung auf Grundlage der 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung: Mindestlohn in der Altenpflege

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