Service Pflegewissen von A bis Z

Pflege-Glossar

In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.

Begriff: Ambulante Pflege

Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause leben, können einen zugelassenen professionellen Pflegedienst engagieren und erhalten dann die sogenannte "Pflegesachleistung". Dazu zählen Unterstützung bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung durch geeignete Pflegekräfte. Betreuungsleistungen wie beispielsweise Spaziergänge, Hilfe beim Einkaufen oder soziale Aktivitäten können auch übernommen werden.

Anspruchsberechtigt sind auch Menschen mit der sogenannten "Pflegestufe 0". Das sind Menschen, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (noch) nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht, die in ihrer Alltagskompetenz aber dauerhaft erheblich eingeschränkt sind.

Die Pflegeleistungen können entsprechend der individuellen Pflegesituation bedarfsgerecht zusammengestellt werden. Sind die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt, kann auch die Betreuung als Sachleistung in Anspruch genommen werden.

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