Service Pflegewissen von A bis Z

Pflege-Glossar

In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.

Begriff: Betreute Wohnformen

Ambulant betreute Wohnformen und Senioren-­Wohngemeinschaften spielen eine immer größere Rolle. So können beispielsweise mehrere Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohngemeinschaft Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder von Einzelpflegekräften für Pflege oder Betreuung gemeinsam in Anspruch nehmen (das sogenannte "Poolen" von Leistungen). Das Zusammenlegen von Leistungsansprüchen in neuen Wohnformen erschließt ökonomisch neue Spielräume: Die frei werdende Zeit ist vom ambulanten Pflegedienst ausschließlich im Interesse der am "Pool" beteiligten Anspruchsberechtigten zu nutzen. Das "Poolen" von Leistungen ist auch für Pflegebedürftige möglich, die beispielsweise im gleichen Wohnviertel wohnen. Pflegebedürftige sowie Versicherte in der sogenannten "Pflegestufe 0", die in ambulant betreuten Wohngruppen – das sind Pflege-WGs, die bestimmte Mindest­voraussetzungen erfüllen – leben, haben zusätzlich zu den anderen Leistungen einen Anspruch auf monatlich 205 Euro zur Finanzierung einer Person, die durch die Mitglieder der WG gemeinschaftlich beauftragt worden ist, unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu verrichten oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

zurück

© Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit