Service Pflegewissen von A bis Z

Pflege-Glossar

In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.

Begriff: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Seit dem 1. Januar 2015 haben alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, neben ihrem Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- nun auch einen Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen. Pflegebedürftigen Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz wird ein Betrag in Höhe von 104 Euro monatlich für die Inanspruchnahme der gesetzlich festgelegten Leistungen zusätzlicher Betreuungsund Entlastungsleistungen erstattet.

Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten (sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung und nicht um Leistungen der Grundpflege handelt) oder von nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten entstehen.

Zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen zählen unter anderem Betreuungsgruppen für demenziell Erkrankte, Helfer- bzw. Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen bzw. Helfer, Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige sowie familienentlastende Dienste.

Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der oben genannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen Mittel der Verhinderungspflege eingesetzt werden.

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