Service Pflegewissen von A bis Z

Pflege-Glossar

In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.

Begriff: Betreuungsdienste

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat der Gesetzgeber ein Modellvorhaben zur praktischen Erprobung und wissenschaftlichen Evaluation von Leistungen der häuslichen Betreuung durch neuartige Betreuungsdienste vorgesehen, die sich ausschließlich auf Leistungen der häuslichen Betreuung insbesondere für demenziell erkrankte Pflegebedürftige und auf Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung konzentrieren. Ziel ist es, mit Hilfe einer wissenschaftlichen Begleitung wichtige Erkenntnisse zu erhalten, inwieweit die häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung auf eine breitere fachliche und personelle Basis gestellt werden können.

Mit der Umsetzung des Modellprojektes wurde der Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) beauftragt. Im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens konnten sich interessierte Betreuungsdienste beim GKV-Spitzenverband um eine Teilnahme am Modellprogramm bewerben. Für eine mögliche Teilnahme galten vor allem Vorgaben hinsichtlich der Qualifikation von Leitung und Mitarbeitenden des Betreuungsdienstes sowie Anforderungen an die Gesamtkonzeption des Anbieters.

Nach sorgfältiger Prüfung aller eingegangenen Unterlagen durch den GKV-Spitzenverband wurden geeignete Betreuungsdienste durch die Landesverbände der Pflegekassen für die Erbringung von Leistungen der häuslichen Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung zugelassen. Die Umsetzung der Modellvorhaben wird vom IGES Institut Berlin wissenschaftlich begleitet. Ziel der wissenschaftlichen Begleitung ist es, die Wirkung des Einsatzes von Betreuungsdiensten auf die pflegerische Versorgung umfassend zu untersuchen, um so festzustellen, ob künftig ggf. solche ambulanten Dienste in der Regelversorgung zugelassen werden können.

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