Pflegereform 2027 Was ist für die Pflege zu Hause geplant?
Sie möchten wissen, welche Veränderungen mit der Pflegereform 2027 auf Sie zukommen könnten? Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht erhebliche Änderungen für die häusliche Versorgung vor. Betroffen wären unter anderem die Unterstützung durch Pflegedienste und die Hauswirtschaft sowie Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege.
Die geplanten finanziellen Kürzungen könnten für viele unserer Klientinnen und Klienten spürbare Folgen haben. Wir bereiten uns auf die möglichen Änderungen vor und beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihre Versorgung unter den neuen Bedingungen sichern können.
Warum ist eine Pflegereform geplant?
Der Pflegebedarf in Deutschland steigt. Gleichzeitig stehen Pflegeanbieter unter hohem wirtschaftlichem Druck. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und lag Ende 2025 bei rund sechs Millionen. Gründe für die gestiegene Nachfrage nach Pflegeleistungen sind der demografische Wandel und Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung.
Auch die Ausgaben der Pflegeversicherung sind gestiegen: von 63,26 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 70,42 Milliarden Euro im Jahr 2025, jeweils ohne Verwaltungskosten. Das entspricht einem Anstieg um 7,16 Milliarden Euro oder 11,3 Prozent. Dazu beigetragen haben unter anderem die Erhöhung der Leistungsbeträge um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 sowie die gestiegene Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege.
Die Erhöhung der Leistungsbeträge gleicht frühere Wertverluste allerdings nur teilweise aus. Das Pflegegeld hatte 2025 inflationsbereinigt in allen Pflegegraden knapp 15 Prozent weniger Wert als 2017.
Um die Finanzen und die Struktur der Pflegeversicherung zu stabilisieren, plant das Bundesgesundheitsministerium eine Reform für 2027. Die 2025 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat dazu im Dezember 2025 fachliche Eckpunkte und eine Roadmap vorgelegt. Diese enthalten insbesondere für die häusliche Pflege Leistungskürzungen, aber auch Maßnahmen zur Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit und zur Unterstützung in Krisensituationen.
Was könnte sich für die Pflege zu Hause ändern?
Der Zugang zu Leistungen könnte schwieriger werden. Höhere Schwellenwerte und strengere Anforderungen an die Prognose des Pflegebedarfs sollen den Zugang erschweren. Menschen mit Pflegegrad 1 sollen ihren Entlastungsbetrag vollständig verlieren. Unterstützung zu Hause müssten sie dann ohne diese Leistung der Pflegeversicherung organisieren.
Angehörige könnten bei Urlaub oder Krankheit weniger Unterstützung erhalten. Die Finanzierung der Kurzzeitpflege bei geplanten Abwesenheiten soll eingeschränkt werden, in den Pflegegraden 2 und 3 um fast 50 Prozent. Das könnte es pflegenden Angehörigen erschweren, sich zu erholen.
Die Wahl der Unterstützung könnte eingeschränkt werden. Der Entlastungsbetrag soll in „Sozialraumbudget“ umbenannt werden und nicht mehr für professionelle Pflegedienste einsetzbar sein. Betroffene könnten dann nicht mehr selbst entscheiden, ob sie Unterstützung durch einen Pflegedienst oder ein geringer qualifiziertes Angebot in Anspruch nehmen.
Für die Pflege zu Hause könnte insgesamt weniger Geld zur Verfügung stehen. Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel sollen gekürzt oder umgestaltet werden. Wer heute mehrere dieser Leistungen nutzt, müsste künftig möglicherweise mehr selbst bezahlen oder Sozialhilfe beantragen.
Die Beratung könnte nicht mehr durch den vertrauten Pflegedienst erfolgen. Beratungsbesuche und häusliche Schulungen sollen künftig von einer zentral organisierten Pflegebegleitung übernommen werden. Damit könnten vertraute Ansprechpersonen wegfallen und zusätzliche Abstimmungen nötig werden.
Die Finanzierung tariflicher Löhne könnte unsicherer werden. Die Refinanzierung der tariflichen Vergütung von Pflegekräften soll ausgesetzt werden. Das könnte ambulante Pflegedienste wirtschaftlich belasten, den Fachkräftemangel verschärfen und Versorgungslücken entstehen lassen.
Welche Folgen befürchten wir?
Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen könnte der Zugang zu Leistungen schwieriger werden. Zugleich stünden möglicherweise weniger Mittel für die Unterstützung durch Pflegedienste zur Verfügung, während die Eigenanteile steigen.
Für die Versorgung vor Ort befürchten wir Lücken in den Unterstützungsangeboten, höhere Ausgaben der Sozialhilfe und eine Gefährdung bestehender Netzwerke.
Für ambulante Pflegedienste könnten Finanzierungslücken ihre wirtschaftliche Grundlage und ihre Versorgungsstrukturen gefährden. Auch ihre Möglichkeiten, Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, würden geschwächt.
Was fordern wir?
- Die Versorgung durch Angehörige und ambulante Pflegeangebote, einschließlich Tages- und Kurzzeitpflege, muss gesichert bleiben.
- Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige dürfen nicht gekürzt werden.
- Betroffene müssen wählen können, wer sie unterstützt. Sozialraum- und Überbrückungsbudget sollen deshalb auch für ambulante Pflegedienste nutzbar sein.
- Beratung, Schulung und Pflege sollen weiterhin durch den vertrauten Pflegedienst aus einer Hand möglich sein.
- Die tarifliche Vergütung von Pflegekräften muss refinanziert werden.
- Ambulante Pflegedienste müssen mit ihrer fachlichen Kompetenz in die Prävention einbezogen werden. Der zur Streichung vorgesehene Entlastungsbetrag soll zweckgebunden für Präventionsleistungen erhalten bleiben.
- Die Kurzzeitpflege braucht als eigenständiges Leistungsangebot ein eigenes Budget innerhalb der Pflegeversicherung.
Wie könnten die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert werden?
Versicherungsfremde Leistungen aus Steuern finanzieren: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollten aus Steuermitteln bezahlt werden. Das würde die Pflegeversicherung jährlich um 5,4 Milliarden Euro entlasten. Auch die Ausbildungskosten mit einem jährlichen Finanzierungsbedarf von 1,7 Milliarden Euro sollten steuerfinanziert werden.
Corona-Schulden zurückzahlen: Der Bund schuldet der Pflegeversicherung einmalig 5,2 Milliarden Euro.
Die Einnahmenbasis verbreitern: Dazu gehören Beiträge auf alle Einkommensarten, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung und ein Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
Versorgungsstrukturen verbessern: Krankenhausentlassungen älterer pflegebedürftiger Menschen sollten verbindlich geregelt werden. Vermeidbare Krankenhausaufnahmen verursachen Kosten von rund 4,8 Milliarden Euro pro Jahr. Für Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen zu Hause braucht es ein eigenes Budget; der mögliche Einspareffekt beträgt mehrere Milliarden Euro jährlich. Außerdem sollten Übergänge zwischen verschiedenen Wohnangeboten erleichtert und gemeinschaftliche Wohnformen nicht durch neue Hürden erschwert werden. Sorgende Quartiere können die gegenseitige Unterstützung vor Ort stärken. Dabei sollte sich die Beteiligung der Menschen nicht auf finanzielle Beiträge beschränken.
Bürokratie abbauen: Vielfältige Berichtspflichten, bis zu fünf behördliche Prüfungen in Pflegeeinrichtungen, umfangreiche Pflegeverträge für einzelne Leistungsbereiche und aufwendige Verfahren zur Umsetzung von Tarifen und zur Festlegung von Vergütungen kosten Geld und Zeit. Diese Zeit fehlt in der direkten Pflege.
Unsere Stärke: Unterstützung aus einer Hand
Wir bieten verschiedene Leistungen für die Pflege zu Hause an: Hauswirtschaft, ambulante Pflege sowie Tages- und Kurzzeitpflege. Wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, bieten unser Servicewohnen und unsere ambulanten Wohngemeinschaften Alternativen in einem familiären Umfeld.
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