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Pflege-Glossar

In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.

Begriff: Prävention in der Pflege

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Anteils älterer und sehr alter Menschen werden Gesundheitsförderung und Prävention im Alter immer wichtiger. Es geht darum, dass die Menschen zukünftig nicht nur immer älter werden, sondern auch gesünder alt werden. Vielen Krankheiten, die bei älteren Menschen häufig vorkommen, wie etwa Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Bewegungsapparats, des Stoffwechsels oder der Demenz, kann durch rechtzeitige Prävention entgegengewirkt werden. Insbesondere körperliche Bewegung, eine ausgewogene Ernährung, geistige Aktivität und soziale Teilhabe tragen zu einem gesunden Altern, zum Erhalt der Selbstständigkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei.

Durch das Präventionsgesetz vom Juli 2015 haben die Pflegekassen einen Präventionsauftrag für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten. Jährlich sollen Präventionsprogramme und -projekte in Höhe von rund 21 Mio. Euro durchgeführt werden. Darüber hinaus wird im Rahmen jeder Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit geprüft, ob und ggf. welche Maßnahmen der Primärprävention zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten (z. B. in den Bereichen Ernährung, Umgang mit Sucht/-Genussmitteln oder Verbesserung der psychosozialen Gesundheit) geeignet, notwendig und zumutbar sind.

Das Thema "Prävention und Pflege" stand im Mittelpunkt des 7. gemeinsamen Präventionskongresses des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. (BVPG) im Juni 2015. Die Dokumentation der Veranstaltung können Sie hier abrufen: www.bvpraevention.de/cms/index.asp.

Mit dem Nationalen Aktionsplan "IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" will die Bundesregierung das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in Deutschland nachhaltig verbessern. Auch hier sind ältere Menschen eine wichtige Zielgruppe. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter <link https: www.in-form.de. buergerportal start.html _blank initiative für gesunde ernährung und mehr bewegung>www.in-form.de.

Das nationale Gesundheitsziel "Gesund älter werden" wurde vom Kooperationsverbund "gesundheitsziele.de" im Frühjahr 2012 verabschiedet. Es beschreibt in 13 Zielen wichtige Maßnahmen, um die Gesundheit älterer Menschen zu verbessern bzw. zu erhalten. Darunter fallen auch die Prävention von Pflegebedürftigkeit und die Berücksichtigung der Interessen der pflegenden Angehörigen. <link http: gesundheitsziele.de cgi-bin _blank älter>Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.

Informationen zur Demenz und weiterer Themen zur Gesundheit im Alter bietet Ihnen auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter <link http: www.gesund-aktiv-aelter-werden.de _blank aktiv älter werden>www.gesund-aktiv-aelter-werden.de

Die Expertise "Gesundheitliche Prävention bei Frauen in der zweiten Lebenshälfte" gibt Informationen und Handlungsempfehlungen speziell für Frauen ab 55 Jahren. 

Förderung von Prävention und Rehabilitation - Bonuszahlungen

In vielen Fällen gibt es Hoffnung auf Besserung durch Rehabilitation und manche Verschlechterung lässt sich durch Prävention verhindern oder hinauszögern. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und die Lebensqualität zu steigern.

Deshalb wurde die Informationspflicht der Pflegekasse hinsichtlich empfohlener Leistungen zur medizinischen Rehabilitation konkretisiert. Spätestens mit der Mitteilung über die Pflegebedürftigkeit leitet die Pflegekasse dem Antragsteller die gesonderte Rehabilitationsempfehlung, die im Rahmen der Begutachtung abgegeben wurde, zu. Gleichzeitig informiert sie darüber, dass mit der Zuleitung an den zuständigen Rehabilitationsträger ein Antragsverfahren auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ausgelöst wird, sofern der Antragsteller damit einverstanden ist.

Um finanzielle Anreize für die Einrichtungen zu schaffen, gibt es Bonuszahlungen für Pflegeheime. Das Verfahren: Wenn Pflegebedürftige nach aktivierenden und rehabilitierenden Bemühungen in eine niedrigere Pflegestufe gestuft werden können, erhält das Heim von der Pflegekasse eines Bewohners einen Bonus von 1.536 Euro. Müssen diese Bewohner allerdings innerhalb von sechs Monaten wieder "hochgestuft" werden, ist das Heim zur Rückzahlung des Betrages verpflichtet.

Flankierend ist geregelt, dass die Krankenkasse der Pflegekasse einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 3.072 Euro zahlen muss, wenn eine medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme für pflegebedürftige Versicherte nicht rechtzeitig erbracht wird.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurden die Rahmenbedingungen verbessert, wenn pflegende Angehörige Vorsorge- und Rehabilitationsangebote der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen wollen:

Es wurde ausdrücklich klargestellt, dass bei Vorsorge- und Rehabilitationsentscheidungen der Krankenkassen die besonderen Belange pflegender Angehöriger zu berücksichtigen sind.

Die Pflegenden können die Vorsorge oder Rehabilitation dabei alleine in Anspruch nehmen, z. B. auch, um einmal Abstand zu gewinnen und wieder eine neue Perspektive einzunehmen. Pflegende Angehörige sollen bei einer eigenen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aber ebenfalls die Möglichkeit haben, den Pflegebedürftigen mitzunehmen. Denn oft sind Angehörige erst dazu bereit, solche Angebote anzunehmen, wenn der Pflegebedürftige in der Nähe sein kann. Mit dem PNG kann jetzt für die Versorgung des Pflegebedürftigen in dieser Zeit der Anspruch auf Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Darüber hinaus wurde mit dem PNG geregelt, dass Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen stärker als bisher in die Versorgung pflegender Angehöriger im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden können.

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© Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit