Service Pflegewissen von A bis Z

Pflege-Glossar

In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.

Begriff: Qualitätsberichte

Bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Pflegeeinrichtung können die Ergebnisse der Qualitätsprüfung der jeweiligen Pflegeeinrichtung eingesehen werden. Sie werden, so ist es gesetzlich vorgeschrieben, in sogenannten Transparenzberichten verbraucherfreundlich und kostenfrei veröffentlicht, beispielsweise im Internet oder im Pflegestützpunkt. Die Transparenzberichte sollen auch in den Pflegeeinrichtungen an gut sichtbarer Stelle, etwa im Eingangsbereich der Einrichtung, mit dem Datum der letzten MDK­Prüfung oder des Prüfdienstes der PKV, mit einer Zusammenfassung der aktuellen Prüfergebnisse sowie mit einer Einordnung des Prüfergebnisses ausgehängt werden.

Was sind die Pflegenoten und was wird bei der Prüfung bewertet („Pflege-TÜV“)?

Die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (Prüfdienst der PKV) werden inhaltlich in verschiedene Bereiche eingeteilt. Als Ergebnis werden die sogenannten Pflegenoten vergeben, bestehend aus mehreren Teilnoten sowie einer Gesamtbewertung.

In Pflegeheimen werden vier Teilbereiche untersucht:

  1. Pflege und medizinische Versorgung der beziehungsweise des Versicherten,
  2. Umgang mit demenzkranken Bewohnern,
  3. Betreuung und Alltagsgestaltung,
  4. Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.

Bei ambulanten Pflegediensten werden Teilnoten in drei Bereichen vergeben:

  1. pflegerische Leistungen,
  2. ärztlich verordnete pflegerische Leistungen,
  3. Dienstleistung und Organisation.

Ergänzt werden diese Prüfergebnisse jeweils durch eine Heimbewohner­- beziehungsweise Kundenbefragung. Die Noten hierfür werden separat ausgewiesen. Darüber hinaus werden auch die Informationen darüber, wie in einer stationären Pflegeeinrichtung die haus-, fach­ und zahnärztliche sowie die Arzneimittelversorgung geregelt sind, veröffentlicht und kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die vergebenen Pflegenoten sind auf folgenden Internetseiten abrufbar: 

Weitere Informationen finden Sie auf der <link https: www.weisse-liste.de de pflege startseite-pflege _blank>Internetseite der Bertelsmann-Stiftung <link https: www.weisse-liste.de de pflege startseite-pflege _blank>"Weisse Liste" und auf <link http: www.heimverzeichnis.de _blank>Heimverzeichnis.de.

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