In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.
Alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste werden jährlich durch den MDK oder den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung geprüft (Regelprüfung). Die Prüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn es sich um eine Person handelt, die eine amtliche Betreuungsperson hat, muss die Prüfung vorher angemeldet werden. Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen sind am Tag zuvor anzukündigen. Bei den Prüfungen liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung des Pflegezustands und der Wirksamkeit der Pflege und Betreuungsmaßnahmen (Ergebnisqualität). Das bisherige System der Pflegenoten wird bis spätestens 2018 durch ein neues Qualitätsprüfungs- und Transparenzsystem („Pflege-TÜV“) ersetzt, das den Versicherten aussagekräftigere und besser vergleichbare Qualitätsbewertungen von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten ermöglicht.
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