In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wird das bürgerschaftliche Engagement in der Pflege weiter gestärkt. Denn mit der zunehmenden Zahl der Pflegebedürftigen steigt sowohl der Bedarf an ausgebildeten Pflegekräften als auch der Bedarf an Menschen, die ehrenamtlich in der Pflege tätig sind.
Ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger sowie Selbsthilfegruppen und -organisationen werden in die Versorgungsnetze vor Ort eingebunden. Das betrifft zum Beispiel niedrigschwellige Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für demenziell erkrankte Menschen, die Entlastung von Pflegepersonen durch die stundenweise Übernahme der Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen zu Hause oder auch die Zusammenarbeit engagierter Bürgerinnen und Bürger oder Angehöriger von Selbsthilfegruppen mit den Pflegestützpunkten zur Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.
An einer ehrenamtlichen Tätigkeit interessierte Bürgerinnen und Bürger, die zugelassene Pflegeeinrichtungen bei der allgemeinen Pflege und insbesondere Betreuung von Pflegebedürftigen oder z. B. an Demenz erkrankten Menschen, die sich alleine im Alltag nicht mehr gut zurechtfinden, unterstützen möchten, können sich hierfür durch Schulungen, die die Pflegeeinrichtungen organisieren, qualifizieren lassen. Zudem können sie kostenlos an den Pflegekursen der Pflegekassen teilnehmen.
Zugelassene Pflegeeinrichtungen können ferner für ehrenamtliche Unterstützung als ergänzendes Engagement bei allgemeinen Pflegeleistungen eine Aufwandsentschädigung zahlen.
Der Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen wird finanziell gefördert. Seit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sind die Pflegekassen verpflichtet, hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von zehn Cent pro Versichertem und Jahr zur Verfügung zu stellen. Die bereits zuvor möglichen Fördermittel zur Stärkung des Ehrenamtes stehen weiterhin zur Verfügung.
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