In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.
Schwere Erkrankungen wie Krebs können uns in jedem Lebensabschnitt treffen. Damit Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten sogenannte Früherkennungs-
untersuchungen – zum Teil auch als "Vorsorgeuntersuchungen" bezeichnet – an. Die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten sind oftmals besser, wenn eine Krankheit zu einem frühen Zeitpunkt erkannt wird. Früherkennungsuntersuchungen sind ein wesentlicher Teil der Prävention.
Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten richten sich grundsätzlich an augenscheinlich gesunde und beschwerdefreie Personen. Durch Früherkennungsuntersuchungen soll eine Krankheit oder ihre Vorstufen entdeckt werden, bevor sie Beschwerden auslösen. Aber jeder sollte sich bewusst sein, dass kein Früherkennungsverfahren zu 100 Prozent genau bzw. treffsicher ist; das heißt keine Früherkennungsuntersuchung kann alle Erkrankten sicher als krank und alle Gesunden sicher als gesund identifizieren.
Gesetzlich versicherte Frauen und Männer haben einen regelmäßigen Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus (sog. "Check-up") sowie von bestimmten Krebserkrankungen.
Wenn Sie regelmäßig an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, kann Ihre Krankenkasse Ihnen dafür einen Bonus gewähren. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über Früherkennungsmaßnahmen zu informieren. Früherkennungsuntersuchungen sind übrigens zuzahlungsfrei.
Besonders bekannt sind die Früherkennungsuntersuchungen für Schwangere, Neugeborene und Kinder. Gegenüber den Früherkennungsuntersuchungen bei Erwachsenen haben Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern vor allem das Ziel, Entwicklungsverzögerungen oder -gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einzuleiten. Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf zehn entsprechende Untersuchungen (U1 bis U9, inklusive U7a), nach Vollendung des zehnten Lebensjahres auf eine weitere Untersuchung (J1) zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden könnten.
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