In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.
Heilmittel sind medizinische Maßnahmen wie z. B. Massagen, Sprachtherapie oder Ergotherapie. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die GKV ist eine vertragsärztliche Verordnung. Richtgrößen und darauf basierende Wirtschaftlichkeitsprüfungen dienen der Sicherung einer wirtschaftlichen Heilmittelversorgung. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde geregelt, dass Versicherte, die langfristig Heilmittel benötigen (z. B. Patientinnen und Patienten mit schweren Behinderungen), sich die notwendigen Heilmittel für einen längeren Zeitraum von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen können. Auch in diesen Fällen müssen die Behandlungen vertragsärztlich verordnet werden. Um das Verfahren der Versorgung von Versicherten mit langfristigem Heilmittelbedarf zu vereinfachen, wird es mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz weiterentwickelt. Insbesondere soll durch eine bis zum 30.06.2016 zu erlassende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses die unterschiedliche Praxis der Krankenkassen, eine langfristige Heilmittelversorgung teilweise mit und teilweise ohne Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, vereinheitlicht werden.
Verordnungen für Versicherte mit langfristigem Heilmittelbedarf unterliegen jedoch keiner Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Regelungen stärken die Rechte der Versicherten und entlasten die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Darüber hinaus sind weitere Erleichterungen bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorgenommen worden, die letztlich auch den Versicherten zugutekommen (siehe unter "Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen").
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes werden die Wirtschaftlichkeitsprüfungen regionalisiert (siehe ebenfalls unter "Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen"). Gleichwohl werden gewisse Mindeststandards auch in bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben geregelt. So sind z. B. die besonderen Verordnungsbedarfe, die sich aus der Versorgung von Versicherten mit langfristigem Heilmittelbedarf ergeben, auf Bundesebene festzulegen, um deren Anerkennung im Rahmen der Prüfungen sicherzustellen. Zudem sollen Regelungen getroffen werden, durch welche formale Fehler bei der Ausstellung der Heilmittelverordnung und Retaxationen gegenüber Leistungserbringern von Heilmitteln vermieden werden sollen.
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