Service Pflegewissen von A bis Z

Pflege-Glossar

In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.

Begriff: Versandhandel mit Arzneimitteln

In Deutschland ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich erlaubt. Deutsche Apotheken, die Arzneimittel versenden, benötigen dazu die Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Eine Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis ist, dass der Versand aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb und nach den dafür geltenden Vorschriften erfolgt. Versicherte können Arzneimittel bei diesen Apotheken bestellen – per Post, Telefon oder Internet. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss das Rezept im Original auf dem Postweg an die Apotheke geschickt werden.

Bezüglich des Verbraucherschutzes und der Arzneimittelsicherheit gelten für Apotheken mit Versanderlaubnis die gleichen Maßstäbe wie für Apotheken "vor Ort". Daher können Versicherte den von solchen Apotheken erhaltenen Arzneimitteln genauso vertrauen.

Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen auch Arzneimittel von Versandapotheken anderer europäischer Staaten bestellen. Derzeit ist der Versand von Arzneimitteln aus Island, den Niederlanden, Schweden (nur verschreibungspflichtige Arzneimittel), Tschechien (nur nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) und dem Vereinigten Königreich ausdrücklich zugelassen. Grundsätzlich müssen ausländische Versandapotheken, die in der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind und Arzneimittel nach Deutschland versenden, gleichwertige Standards erfüllen wie deutsche Apotheken und kompetente Beratung in deutscher Sprache gewährleisten.

Beratung in der Apotheke

Apothekenpersonal ist dazu verpflichtet, Patienten und Patientinnen bei der Abgabe von Arzneimitteln zu beraten und zu informieren. Patienten und Patientinnen müssen die notwendigen Informationen über die sachgerechte Anwendung, eventuelle Neben- oder Wechselwirkungen sowie zur sachgerechten Aufbewahrung des Arzneimittels erhalten. Es muss sogar nachgefragt werden, ob darüber hinaus ein Beratung- oder Informationsbedarf zum Arzneimittel besteht, um dann auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden und Kundinnen einzugehen und entsprechend zu beraten.

In der Apotheke erhalten Versicherte auch Informationen darüber, welche Arzneimittel sie rezeptfrei kaufen können und wann sie gegebenenfalls besser eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen sollten. Informationen zu einer gesunden Lebensweise und hilfreiche Tipps zur Unterstützung des Heilungsprozesses runden in vielen Fällen die kompetenten Beratungsleistungen ab.

Arzneimittel online bestellen

Bei Online-Bestellungen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben. Dies sind im Grundsatz alle deutschen Apotheken mit Versanderlaubnis und Versandapotheken aus den oben genannten Staaten. Dabei sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass diese Apotheken ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse deutlich kenntlich machen. Auch sollte die für die Zulassung der Apotheke verantwortliche Behörde angegeben sein.

Diese Apotheken dürfen nur solche Arzneimittel verschicken, die in Deutschland zugelassen sind. Solche Medikamente müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet und mit einer Packungsbeilage in deutscher Sprache versehen sein.

Ab Mitte des Jahres 2015 sind alle Apotheken und sonstigen Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtet, auf ihren Websites das gemeinsame europäische Versandhandelslogo zu verwenden, wenn sie der Öffentlichkeit über das Internet Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, zum Verkauf anbieten.

Das gemeinsame europäische Versandhandelslogo bedeutet, dass eine Versandhändlerin oder ein Versandhändler nach seinem jeweiligen nationalen Recht zum Versandhandel über das Internet mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, berechtigt ist. Zudem lässt sich zukünftig auf den ersten Blick der Mitgliedstaat erkennen, in dem der Versandhandel niedergelassen ist. Alle Apotheken und sonstigen Unternehmen, die einen entsprechenden Versandhandel betreiben, werden in ein nationales Versandhandelsregister eingetragen. In Deutschland wird dieses Register vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geführt. Das Logo ist mit dem jeweiligen nationalen Register verlinkt. Auf diese Weise kann die Legalität der Website überprüft werden.

zurück

Imagefilm

© Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit