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Pflege-Glossar

In unserem Glossar „Wissen von A bis Z“ finden Sie Fachbegriffe und Schlagworte zu Pflege- und Gesundheitsthemen leicht verständlich erklärt.

Begriff: Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause leben, können einen zugelassenen professionellen Pflegedienst engagieren und erhalten dann die sogenannte Pflegesachleistung. Dazu zählen:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und Lagerung,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld.
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Reinigen der Wohnung.

Pflegebedürftigkeit in Graden/max. Leistungen (pro Monat)

Pflegegrad 1 -

Pflegegrad 2 689 Euro

Pflegegrad 3 1.298 Euro

Pflegegrad 4 1.612 Euro

Pflegegrad 5 1.995 Euro

Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können ihren Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat auch zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der ambulanten Pflegedienste für häusliche Pflegehilfe einsetzen. Die Pflegeleistungen können entsprechend der individuellen Pflegesituation bedarfsgerecht zusammengestellt werden.

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© Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit