Wenn Ihre häusliche Versorgung als Pflegebedürftiger vorübergehend nicht sichergestellt ist, können Sie in unserer Pflegeeinrichtung zeitlich begrenzt Betreuung in Anspruch nehmen, sprich Kurzzeitpflege (KZP).
Dieses Versorgungsangebot empfiehlt sich
nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn Ihre Versorgung zu Hause nicht ausreicht,
bei Krankheit, Urlaub oder Auszeit der pflegenden Angehörigen,
wenn eine intensivere pflegefachliche Betreuung notwendig ist oder
während die Voraussetzungen für eine häusliche Pflege geschaffen werden, zum Beispiel während des Umbaus zum barrierefreien Wohnraum.
Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Leistungen der Kurzzeitpflege in einer Einrichtung ab Pflegegrad 2.
Auch ohne Pflegebedürftigkeit und -grad ist eine zeitweise Aufnahme in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich: zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Sprechen Sie die zuständige Krankenkasse oder den Krankenhaus-Sozialdienst an.
Die Kurzzeitpflege ist auf einen Zeitraum von 56 Tagen im Kalenderjahr beschränkt. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung. Nach Rücksprache mit der Pflegeberatung / dem Sozialdienst der Stadt Solingen gibt es aber die Möglichkeit, den Aufenthalt bis zu drei Monaten zu verlängern, wenn es anschließend zurück in die Häuslichkeit geht.
In unserer Einrichtung sorgen qualifizierte und erfahrene Kranken- und Altenpfleger dafür, dass sich Ihr Pflegezustand verbessert oder Ihre Mobilität nach einem Krankenhausaufenthalt so weit wieder herstellt, dass Sie in Ihr häusliches Umfeld zurückkehren können.
Dafür setzen wir medizinische, betreuerische und therapeutische Maßnahmen ein:
Zudem achten wir auch auf Ihr seelisches Wohlbefinden. Auf Wunsch erhalten Sie Unterstützung durch Seelsorge oder geistlichen Beistand.
Häufig reicht die von der Pflegeversicherung finanzierte Zeit in der Kurzzeitpflege nicht aus, um Pflegebedürftige für eine selbstständige Lebensführung in den eigenen vier Wänden wieder fit zu machen. Um dieses Versorgungsproblem zu lösen, hat die Kurzzeitpflege Ellerhof mit den Pflegekassen das Versorgungsangebot der temporären Langzeitpflege (tLZP) vereinbart. Das bedeutet: Pflegebedürftige, die wieder in die eigene Häuslichkeit zurückkehren möchten, können den Aufenthalt in der KZP Ellerhof um maximal drei Monate verlängen. Sobald das Budget für die Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, greifen die Leistungen der Pflegeversicherung für die vollstationären Pflege. Darüberhinausgehende Kosten werden im Bedarfsfall vom Sozialhilfeträger übernommen.
Anspruchsberechtigt sind:
Voraussetzung
Die Ansprüche auf die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege (§§ 39 und 42 SGB XI) im Rahmen eines Überganges von einer Krankenhausbehandlung bzw. eines Aufenthaltes in einer Rehabilitationseinrichtung müssen vor Überleitung in die tLZP vollständig ausgeschöpft sein.
Im Aufnahmegespräch der Kurzzeitpflege werden mit dem Pflegebedürftigen und/oder seinen pflegenden Angehörigen der Belastungsgrad und der Nachsorgeaufwand festgestellt, um potentielle tLZP-Klienten frühzeitig, möglichst vor der Aufnahme, zu identifizieren. Die Anspruchsberechtigung für die tLZP wird über die Kurzzeitpflege-Ellerhof (Sozialdienst) im Zusammenwirken mit der Stadt Solingen (Pflegeberatung) festgestellt.
In Abstimmung mit Stadt Solingen, der zuständigen Pflegekasse und den Angehörigen wird eine Prognose für die Dauer der temporäre LZP ermittelt. Aufnahmeverfahren Die Kurzzeitpflege Ellerhof schließt mit dem KZP-Gast einen zeitlich befristeten Heimvertrag über die tLZP ab. Die zeitliche Befristung darf grundsätzlich einen Zeitraum von drei Kalendermonaten ab Umstellung auf die Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI nicht übersteigen. Die endgültige Entscheidung über die temporäre Langzeitpflege erfolgt grundsätzlich über die Kurzzeitpflege Ellerhof in Abstimmung mit der Stadt Solingen (Pflegeberatung).
Aufnahmeverfahren
Die Kurzzeitpflege Ellerhof schließt mit dem KZP-Gast einen zeitlich befristeten Heimvertrag über die tLZP ab. Die zeitliche Befristung darf grundsätzlich einen Zeitraum von drei Kalendermonaten ab Umstellung auf die Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI nicht übersteigen. Die endgültige Entscheidung über die temporäre Langzeitpflege erfolgt grundsätzlich über die Kurzzeitpflege Ellerhof in Abstimmung mit der Stadt Solingen (Pflegeberatung).
Sie haben noch Fragen zum Pflegeangebot, Kosten und Finanzierung? Die beantwortet Ihnen Frau Ulrike Dederichs.
In jeden Fall ist eine Rückkehr in die Häuslichkeit zwingend erforderlich. Der Anspruch der tLZP gilt nicht für die Urlaubsgäste. Eine Aufnahme von Pflegebedürftigen aus anderen Pflegeeinrichtungen ist ausgeschlossen.
Menschen mit Demenz erfahren in unserer Einrichtung Tagesstruktur, Zuwendung, Gemeinschaft und Abwechslung. Und sie sind in der familiären Atmosphäre einer Kleingruppe liebevoll und sicher aufgehoben.
Damit sich unser speziell geschultes Pflegeteam optimal auf Gäste mit Demenz einstellen kann, ist es wichtig für uns, ihre Biografie zu kennen.
Genießen Sie die Zeit in unserer Einrichtung Ellerhof. Wir möchten, dass Sie sich rund um gut versorgt und wie zu Hause fühlen.
Der Ellerhof im Stadtteil Solingen Ohligs verfügt über 24 Kurzzeitpflegeplätze auf zwei Stationen mit je 12 Bewohnerzimmern.
Jeder Gast bewohnt ein eigenes, behagliches und pflegegerecht eingerichtetes Zimmer:
Unsere Gäste können gerne persönliche Gegenstände wie Kleidung, Pflegeutensilien oder Hilfsmittel mitbringen. Bettwäsche und Handtücher werden von der Einrichtung gestellt.
Das Haus bietet außerdem
Selbstverständlich sind alle für unsere Gäste zugänglichen Bereiche der Kurzzeitpflege barrierefrei.
Ansprechpartnerinnen
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie mich an. Für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zur Kurzzeitpflege vereinbaren Sie bitte einen Termin mit mir. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!
Teheïm Solingen/Kurzzeitpflege Ellerhof
Ellerstraße 32a
42697 Solingen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr