Im Rahmen der Pflegeberatung informieren wir Sie über mögliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und ergänzende Pflegeleistungen.
Unsere Pflegeberater*innen entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein bedarfsgerechtes Versorgungskonzept, indem sie die verschiedenen im Gesetz verankerten Leistungen kombinieren: ambulante Pflege, Hilfe im Haushalt, Tages- und Kurzzeitpflege, ambulant betreute Wohngemeinschaften und diverse Freizeit- und Mobilitätsangebote. So können wir Sie in Ihrer aktuellen Lebenssituation bestmöglich unterstützen.
Zur Ermittlung Ihres Versorgungsbedarfs klären wir in einem telefonischen Erstgespräch folgende Fragen:
Welcher Informations- und Unterstützungsbedarf zur Pflegesituation liegt vor?
Was ist das Hauptproblem in der pflegerischen Versorgung?
Wo werden Entlastung und Unterstützung gewünscht?
Welche Wünsche und Bedürfnisse zur Versorgungsgestaltung bestehen?
Wünschen Sie Aufklärung, Auskunft, Beratung zu Leistungen der Kranken- und Pflegekassen?
Haben Sie pflegeinhaltliche Fragen oder benötigen Sie Beratung zur Pflegeanleitung?
Im zweiten Schritt folgt das persönliche Beratungsgespräch in Ihrer häuslichen Umgebung. Dabei findet eine Wohnungsbegehung statt, um mögliche Gefahrenquellen und Veränderungspotenziale zu ermitteln, zum Beispiel Umbaumaßnahmen für behindertengerechtes Badezimmer..
Im Zweitgesprächs klären wir folgende Fragen:
Welche pflegerischen und sonstigen Leistungen sollten vereinbart werden?
Wie läuft die Versorgung zeitlich und organisatorisch ab?
Bestehen eigene Unterstützungsmöglichkeiten, die in die Versorgung eingebracht werden können?
Im dritten Schritt folgt die Umsetzung Ihres persönlichen Pflegekonzept
Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:
Aufstellen eines Versorgungs- und Finanzierungsplans auf der Grundlage des festgestellten Bedarfs
Einholen der entsprechenden Genehmigung bei den Pflege- und Krankenkassen
Einbinden vorhandener familiärer Unterstützungsleistungen
Umfassendes Unterstützen und Begleiten bei der Umsetzung der Planung
Koordinieren, Organisieren und Durchführen der festgelegten Maßnahmen
Regelmäßiges Auswerten und Dokumentieren durchgeführter Leistungen
Im vierten und letzten Schritt folgt die Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen durch regelmäßiges Aus- und Bewerten der vereinbarten Versorgungsleistungen. Dabei wird ermittelt, ob etwa folgende Maßnahmen notwendig sind:
Anpassungen der Unterstützungsleistungen wegen veränderter Bedarfe – etwa infolge eines Krankenhausaufenthalts
Höhere Pflegeeinstufung beim MDK
Neue Pflegehilfsmittel, inklusive benötigter Verordnungen
Mehr Unterstützung der pflegenden Angehörigen– etwas durch Schulungsmaßnahmen
Ansprechpartnerin
Ich berate Sie gerne, selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit mir – per E-Mail oder telefonisch.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht!
Teheïm Solingen/Friedrichshof
Friedrichstraße 1-3
42655 Solingen