Pflegekompetenzgesetz: Gut, aber nicht gut genug
Der Think Tank Vorbehaltsaufgaben (TT VA) hat in einer Stellungnahme zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes die Stärkung der Autonomie der professionellen Pflege begrüßt – aber auch auf Schwächen und offene Punkte hingewiesen.
Wichtige neue Regelungen im Pflegeberufegesetz und SGB V. Foto: © Robert Kneschke-adobe.stock.com
Die Stellungnahmen bezieht sich auch auf die Reformen im SGB XI, wie etwa die Flexibilisierung von Leistungen, die Stärkung kommunaler Netzwerke und die Verbesserung von Unterstützungsstrukturen.
Eigenständigkeit der Pflege: Ein Fortschritt mit Einschränkungen
Professor Thomas Klie, Initiator des Think Tanks, hebt die Fortschritte hervor, betont jedoch, dass Pflegende weiterhin nicht die volle Bandbreite ihrer Fähigkeiten ausschöpfen können. Die erweiterte Heilkundeausübung bleibt auch zukünftig an ärztliche Diagnosen gebunden. Klie kritisiert dieses Misstrauen gegenüber der pflegerischen Kompetenz und wünscht sich mehr Mut seitens des Gesundheitsministeriums in Richtung Eigenständigkeit der Pflege und Entlastung der Ärzte.
Wichtige neue Regelungen im Pflegeberufegesetz und SGB V
Der Think Tank sieht es als großen Fortschritt, dass die seit 2020 den Pflegefachkräften vorbehaltenen Aufgaben nun auch im Leistungsrecht verankert werden. Besonders positiv bewertet wird der neue § 15a SGB V, der die Pflegeprozesssteuerung als exklusive Aufgabe der Fachpflege festlegt. Zudem wird klargestellt, dass Pflegefachpersonen bereits heute befugt sind, bestimmte Heilkundetätigkeiten selbstständig auszuüben. Damit wird ihre Rolle in der Gesundheitsversorgung deutlich gestärkt.
Mehr pflegewissenschaftliche Expertise gefordert
Professor Andreas Büscher, Mitglied des Think Tanks, hebt hervor, dass die erweiterte Heilkundeausübung in Zukunft weiter geöffnet werden soll, um dem wachsenden Kompetenzspektrum der Pflege gerecht zu werden. Dabei fordert er jedoch, dass pflegewissenschaftliche Expertise verstärkt in die Entwicklung neuer Konzepte einbezogen wird. Besonders wichtig sei die Schaffung eines klaren "Scope of Practice" – einer definierten Aufgabenabgrenzung für Pflegende.
Kritik an den Regelungen für gemeinschaftliche Wohnformen
Kritisch äußert sich der Think Tank zu den neuen Regelungen für gemeinschaftliche Wohnformen. Hier sieht Klie die Gefahr, dass ein "dritter Sektor" entsteht, der die Vielfalt innovativer Wohn- und Pflegeformen behindert. Besonders betroffen sind ambulant betreute Wohngemeinschaften, die durch die Regelungen in eine benachteiligte Position gebracht werden könnten. Der Think Tank fordert daher eine Anhebung des Wohngruppenzuschlags, um die Existenz dieser Wohnformen zu sichern.
Präventionsleistungen in der häuslichen Pflege: Ein Schritt in die richtige Richtung
Positiv bewertet der Think Tank die Ausweitung der Präventionsleistungen auf die häusliche Pflege, sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige. Professor Frank Weidner lobt diese Maßnahme als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Präventionsarbeit durch Pflegefachkräfte. Diese neue Regelung unterstreicht die strategische Rolle der Pflege als gesundheitsfördernde und präventiv ausgerichtete Disziplin.
Quelle: Die Stellungnahme des TT VA ist abrufbar unter https://www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de
Hintergrund
Der TT VA arbeitet als interdisziplinärer Arbeitskreis seit Anfang 2021 und besteht aus Pflegewissenschaftler:innen, Juristen sowie pflegeerfahrenen Expert:innen.
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