Mindestlöhne in der Pflege steigen weiter
Ab 1. Juli 2025 erhalten Pflegekräfte in Deutschland einen höheren Mindestlohn und mehr Urlaubstage. Dafür hat sich die Pflegekommission einstimmig ausgesprochen.
Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Foto: Monthira-adobo.stock.com
Die Erhöhung richtet sich laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach der Qualifikation der Beschäftigten: Bei Pflegehilfskräften steigt der Mindestlohn auf 16,10 Euro pro Stunde, bei qualifizierten Pflegehilfskräften auf 17,35 Euro pro Stunde und bei Pflegefachkräften auf 20,50 Euro pro Stunde.
Die Mindestlöhne gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Kommission zudem mehr bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) – für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026.
Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit:
„Die Anhebung des Mindestlohns ist ein wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte. Es ist ein Zeichen der Anerkennung dafür, was Pflegende täglich leisten. Mit guten Löhnen und attraktiven Arbeitsbedingungen wollen wir auch in Zukunft die pflegerische Versorgung sichern.“
Anstieg der Pflegemindestlöhne in zwei Schritten:
Für Pflegehilfskräfte steigen die Löhne:
- ab 01. Mai 2024 auf 15,50 Euro
- ab 01. Juli 2025 auf 16,10 Euro
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit steigen die Löhne:
- ab 01. Mai 2024 auf 16,50 Euro
- ab 01. Juli 2025 auf 17,35 Euro
Für Pflegefachkräfte steigen die Löhne:
- ab 01. Mai 2024 auf 19,50 Euro
- ab 01. Juli 2025 auf 20,50 Euro
Zum 1. Dezember 2023 erhöhen sich die Mindestlöhne entsprechen der derzeit gültige Pflegemindestlohn-Verordnung:
- bei Pflegehilfskräften von derzeit von 13,90 Euro auf einmal 14,15 Euro,
- bei qualifizierten Pflegehilfskräfte von 14,90 Euro auf 15,25 Euro
- und bei Pflegefachkräften von 17,65 Euro auf 18,25 Euro.
In Privathaushalten kommt der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung. Dort gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,00 Euro pro Stunde.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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