Steigende Mindestlöhne und mehr Urlaub in der Pflegebranche
Laut einer neuen Verordnung des Bundesarbeitsministeriums sollen Pflegekräfte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege von mehr Urlaub und höheren Mindestlöhnen profitieren.
Laut einer neuen Verordnung des Bundearbeitsministeriums sollen Pflegekräfte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege von mehr Urlaub und höheren Mindestlöhnen profitieren. Letztere werden gleichermaßen für Pflegefach- wie für Pflegehilfskräfte festgelegt.
Regional unterschiedliche Pflegemindestlöhne werde es bereits ab dem 1. September 2021 nicht mehr geben. Stattdessen seien verbindliche Mindestlöhne in Ost- und Westdeutschland je nach Tätigkeit und Qualifikation beschlossen worden. Seit Mai dieses Jahres würden demnach die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung schrittweise angehoben – bis zum 1. April 2022 auf bundesweit einheitliche 12,55 Euro pro Stunde.
Erstmals habe die Pflegekommission zudem einen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie für Pflegefachkräfte festgelegt. Ab dem 1. April 2021 betrage dieser für qualifizierte Hilfskräfte mit einjähriger Ausbildung 12,50 Euro im Westen und 12,20 Euro im Osten. Nach einem Jahr gelte dann ab April 2022 der einheitliche Mindestlohn von 13,20 Euro in Ost und West. Bundesweit mindestens 15,00 Euro erhielten ab dem 1. Juli 2021 Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung, ab 1. April 2022 solle der Betrag auf 15,40 Euro ansteigen.
Alle in der Pflege Beschäftigten können darüber hinaus laut Bundesregierung mit mehr Urlaubstagen rechnen. Bereits in diesem Jahr kämen für Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche fünf Urlaubstage zum gesetzlichen Urlaubsanspruch hinzu, sechs Urlaubstage mehr seien für 2021 und 2022 vorgesehen.
Die Bundesregierung folgt mit der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums den Empfehlungen der Pflegekommission, die sich für mehr Urlaubstage und höhere Mindestlöhne ausgesprochen hatte, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.
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