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Streichung von Pflegegrad 1: Was das für Familien bedeutet

Die Bundesregierung erwägt, Pflegegrad 1 abzuschaffen. Fachleute warnen vor diesem Schritt. Was das für Betroffene bedeutet, lesen Sie hier.

Antrag auf Pflegeleistungen ausfüllen Der Antrag auf einen Pflegegrad ermöglicht wichtige Leistungen – gerade für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Foto: agenturfotografin-adobe.stock.com

Mit der Pflegereform von 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Ziel dieser Reform war es, nicht nur körperlich eingeschränkten Menschen Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung zu ermöglichen, sondern auch Menschen mit psychischen oder kognitiven Einschränkungen – insbesondere bei Demenz. Die Einführung der Pflegegrade galt deshalb als wichtiger Fortschritt für eine bedarfsgerechtere Versorgung.

Aktuell diskutiert die Bundesregierung eine mögliche Streichung von Pflegegrad 1. Von dieser Maßnahme wären vor allem Menschen mit beginnender Demenz betroffen: Zum 31. Dezember 2024 waren laut Bundesgesundheitsministerium 860.877 Personen diesem Pflegegrad zugeordnet – rund 18 % aller Pflegebedürftigen in Deutschland (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung, 2023).

Unterstützung für Betroffene und Angehörige

Für Betroffene und ihre Familien sind die Leistungen aus Pflegegrad 1 häufig eine wichtige Unterstützung im Alltag. Dazu zählen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, einfache Hilfsmittel zur Erhöhung der Sicherheit, Beratungsangebote und Schulungen für Angehörige sowie der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann unter anderem für haushaltsnahe Dienstleistungen oder stundenweise Betreuung eingesetzt werden.

„Diese Leistungen sind besonders relevant, weil eine Demenzerkrankung nicht nur den Alltag der Betroffenen verändert, sondern auch das Leben der Angehörigen stark beeinflusst“, erklärt Astrid Lärm, Leiterin der Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie. „Beratung, Information und ein sicheres Wohnumfeld sind zentrale Bausteine, um eine häusliche Versorgung dauerhaft zu ermöglichen.“

Mögliche Folgen einer Streichung

Auch wissenschaftliche Erkenntnisse stützen diese Einschätzung: „Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz übernehmen deutlich mehr zeitintensive Aufgaben und fühlen sich stärker belastet als Angehörige anderer Pflegebedürftiger“, erläutert Dr. Ulrike Ehrlich vom Deutschen Zentrum für Altersfragen. „Der Entlastungsbetrag trägt wesentlich dazu bei, diese Belastung zu reduzieren.“

Ein Wegfall dieser Leistungen hätte weitreichende Konsequenzen. Ohne finanzielle Unterstützung für Entlastungsangebote könnten viele pflegende Angehörige an ihre Belastungsgrenzen stoßen oder ihre Berufstätigkeit einschränken. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Pflegebedürftige früher auf eine stationäre Versorgung angewiesen sind – was die Kosten für das Pflegesystem erhöhen würde.

Fazit: Pflegegrad 1 ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Versorgung und entlastet insbesondere Familien von Menschen mit Demenz. Seine Abschaffung würde zentrale Unterstützungsleistungen entfallen lassen und könnte langfristig zu höheren gesellschaftlichen und finanziellen Belastungen führen.
 
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de

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