zum Inhalt springen

Urteil: Ablehnungspraxis der Barmer GEK rechtswidrig

Die Barmer GEK Pflegekasse verweigerte ihren Versicherten bundesweit die Erstattung zusätzlicher Betreuungsleistungen, weil sie für diese Leistungen keinen zusätzlichen Antrag gestellt hatten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hielt das für rechtswidrig und unterstützte zwei Musterklagen vor den Sozialgerichten – mit Erfolg.

Die Barmer GEK Pflegekasse verweigerte ihren Versicherten bundesweit die Erstattung zusätzlicher Betreuungsleistungen, weil sie für diese Leistungen keinen zusätzlichen Antrag gestellt hatten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hielt das für rechtswidrig und unterstützte zwei Musterklagen vor den Sozialgerichten – mit Erfolg.

Den Versicherten steht nach § 45b SGB XI zusätzliche Betreuungsleistung in Höhe von 104,00 Euro monatlich zu. Diese zusätzlichen Leistungen wollte die Barmer GEK aber nicht zahlen, da vor der Inanspruchnahme kein entsprechender zusätzlicher Antrag gestellt worden sei - obwohl die Personen nachweislich pflegebedürftig waren und bereits zuvor reguläre Pflegeleistungen beantragt und bezogen hatten. 

Der bpa erkannte diese Begründung aber nicht an. Seiner Ansicht nach stehen die Leistungen seit Januar 2015 bereit, auch wenn sie nicht explizit beantragt wurden. Der Verband unterstützte deshalb zwei Musterklagen vor den Sozialgerichten. In beiden Verfahren erkannte die Barmer GEK nun die Ansprüche der Versicherten vollumfänglich und rückwirkend seit dem 1. Januar 2015.

bpa-Geschäftsführer Bernd Tews zu dem Urteil: "Der bpa hat von Anfang an konsequent zur Einlegung von Widersprüchen gegen die Ablehnungen geraten. Zusätzlich haben wir mit Verweis auf die bpa-Musterverfahren eine gesetzliche Klarstellung beim Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann angeregt und sind froh, dass diese nun im Entwurf zum Dritten Pflegestärkungsgesetz enthalten ist."

Nachträgliche Erstattung möglich

Hinsichtlich der in der Vergangenheit abgelehnten und noch offenen Erstattungsleistungen der Versicherten ergänzt Tews: "Die Pflegebedürftigen haben nun die Möglichkeit, die vorenthaltenen Beträge von der Barmer GEK nachträglich erstattet zu bekommen."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. 

Quelle: bpa.de

Zurück

Weitere aktuelle Themen

Tochter im Gespräch mit ihrer älteren Mutter im Wohnzimmer

Häusliche Pflege

Was Angehörige früh klären sollten

Wenn Pflege zum Thema wird, hilft ein früher Austausch in der Familie. Er schafft Orientierung, entlastet Angehörige und erleichtert wichtige Entscheidungen. Unser Überblick zeigt, worauf es ankommt.

Antrag auf Pflegeleistungen ausfüllen

Reformpläne der Bundesregierung

Streichung von Pflegegrad 1: Was das für Familien bedeutet

Die Bundesregierung erwägt, Pflegegrad 1 abzuschaffen. Fachleute warnen vor diesem Schritt. Was das für Betroffene bedeutet, lesen Sie hier.

Kurzzeitpflege

Tag der offenen Tür im Ellerhof – Lernen Sie uns kennen!

Werfen Sie am 11. Oktober ab 14:00 Uhr einen persönlichen Blick hinter die Kulissen unserer Kurzzeitpflege: Erleben Sie unseren Alltag hautnah und kommen Sie mit uns ins Gespräch. Für kulinarische Genüsse ist gesorgt.

Team der Tour Demenz 2025

Nachbericht

Tour Demenz 2025

Zwei Tage, zwölf Stationen, 190 Kilometer quer durchs Bergische Land – und eine starke Botschaft: „Demenz – Mensch sein und bleiben“.

Hand setzt Holzbausteine mit Gesundheits- und Pflegesymbolen zu einer Pyramide zusammen – Symbol für Reformen und Aufbau im Pflegesystem.

Pflegereformen

Änderungen in der Pflegeversicherung 2025 und Ausblick ab 2026

Seit diesem Jahr gelten in der Pflegeversicherung zentrale Neuerungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar entlasten. Gleichzeitig zeichnen sich bereits weitere Reformschritte für 2026 ab.

 

Älteres Ehepaar ist sich zugetan

Einladung Seminar

Vortrag: Sexualität im Alter – das Begehren bleibt

Sexualität endet nicht mit dem Alter – sie verändert sich, aber sie bleibt ein zentraler Bestandteil menschlicher Nähe und Zuneigung. Trotzdem gilt das Thema noch immer als tabu. Genau hier setzt unsere nächste Veranstaltung an.

Ergebnis der MD-Prüfung

Ausgezeichnete Pflegequalität

Medizinischer Dienst vergibt Bestnote für ambulante Pflege

Bei der aktuellen Prüfung unserer ambulanten Pflege durch den Medizinischen Dienst hat Teheim Solingen in allen Bereichen die Bestnote 1,0 erhalten. Wir freuen uns über dieses Ergebnis – und sehen es als klare Bestätigung für die Qualität unserer täglichen Arbeit.

 

Im Alter einsam

Einladung

Vortrag: Einsamkeit im Alter – ein Thema unserer Zeit

Im Rahmen der Vortragsreihe „Altenpflege ist vielfältig“ lädt Teheïm Solingen am 2. Juli zum Vortrag und zur Diskussion über das Thema Einsamkeit im Alter ein. Expert*innen beleuchten Ursachen, Folgen und Handlungsmöglichkeiten – und treten in Dialog mit dem Publikum.

Beratung Sterbehilfe

Fachbeitrag

Der Wunsch nach selbstbestimmten Ableben

Viele Menschen möchten selbst entscheiden, wann ihr Leben endet. Doch klare Regeln für den assistierten Suizid fehlen – mit Folgen für Betroffene, Angehörige und Pflegekräfte. In unserem Beitrag beleuchten wir die aktuelle Lage und die Herausforderungen, die damit verbunden sind.

Vater mit Tochter

Einladung

Vortrag: Assistierter Suizid – selbstbestimmtes Ableben

Im Rahmen der Vortragsreihe „Altenpflege ist vielfältig“ lädt Teheïm Solingen am 4. Juni zum Vortrag und zur Diskussion über assistierten Suizid ein. Expert*innen beleuchten das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz – offen, fachlich und dialogorientiert.

50 Jahre Hauspflegeverein Solingen e. V.

Jubiläumsfeier mit Blick in die Zukunft

Seit einem halben Jahrhundert steht der Hauspflegeverein Solingen e. V. für eine würdevolle und zukunftsorientierte Pflege. Anlässlich dieses Jubiläums lädt der Verein am 4. April 2025 Interessierte zu einer Festveranstaltung ein, bei der Vergangenheit und Zukunft der Pflege im Mittelpunkt stehen.

Lebensende planen

Workshop

Sicher und selbstbestimmt am Lebensende

Die Bergische Wohnschule des „Netzwerks Wohnen und Versorgen Bergisches Land“ lädt Interessierte am Samstag 15. März zum Workshop ein. Thema der Veranstaltung: „Sicher und selbstbestimmt am Lebensende – wissen, wie es geht“.