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Altenpflege: Wer sich weiterbildet, hat bessere Jobchancen

Arbeitslose haben bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie sich im Bereich Altenpflege weiterbilden oder zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger umschulen lassen. Das hat eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gezeigt.

Arbeitslose haben bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie sich im Bereich Altenpflege weiterbilden oder zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger umschulen lassen. Das hat eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gezeigt.

Eine Umschulung erhöhe die Beschäftigungswahrscheinlichkeit langfristig um rund 20 Prozentpunkte. Arbeitslose, die an einer kürzeren Weiterbildung bis zu einem Jahr teilnehmen, „können die Beschäftigungswahrscheinlichkeit langfristig um zehn bis 20 Prozentpunkte steigern“, lautet das Ergebnis der IAB-Studie.

Im Altenpflegebereich insgesamt, aber auch nach einer Weiterbildung in der Altenpflege arbeiten die meisten Beschäftigten in Teilzeit: Laut Studie sind mehr als die Hälfte aller Altenpflegerinnen und Altenpfleger in Deutschland in Teilzeitarbeitsverhältnissen.

Viele Arbeitslose, die sich für eine Umschulung im Bereich der Altenpflege entschieden haben, bleiben dem Pflegebereich auch langfristig treu – rund 70 Prozent. Von denen, die eine kürzere Weiterbildung absolviert haben, verbleiben rund die Hälfte in dieser Branche. 

„Unsere Ergebnisse weisen insgesamt darauf hin, dass geförderte Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose in der Altenpflege einen deutlich positiven Effekt auf ihre nachhaltige Beschäftigung haben. Da ein wesentlicher Anteil der ehemals Geförderten dauerhaft im Pflegesektor tätig bleibt, tragen diese Maßnahmen auch dazu bei, die Lücke zwischen dem weiter wachsenden Altenpflegebedarf und dem Altenpflegeangebot zu verkleinern“, lautet das Fazit der Arbeitsmarktforscherinnen Christine Dauth und Julia Lang.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter <link http: doku.iab.de kurzber kb1917.pdf _blank>doku.iab.de/kurzber/2017/kb1917.pdf.

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