Neues Pflegegesetz: Was ändert sich für Pflegebedürftige und Angehörige?
Der Bundestag hat am Freitag das zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen, das am 01. Januar 2016 in Kraft tritt. Mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte, das sind die Ziele des neuen Gesetzes.
Der Bundestag hat am Freitag das zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen, das am 01. Januar 2016 in Kraft tritt. Mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte, soll die Reform unter anderem bewirken.
Folgende Verbesserungen treten laut Bundesministerium für Gesundheit bereits zum 1. Januar 2016 ein:
- Die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen wird verbessert. Die Pflegekassen benennen feste Ansprechpartner für die Pflegeberatung. Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Beratungsanspruch. Die Zusammenarbeit aller Beratungsstellen vor Ort wird gestärkt.
- Die ärztliche Versorgung der Bewohner von Pflegeheimen wird verbessert. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz werden stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten zu schließen.
- Der Zugang von Pflegebedürftigen zu Maßnahmen der Rehabilitation wird gestärkt, indem die Pflegekassen und Medizinischen Dienste wirksame Verfahren zur Klärung des Rehabilitationsbedarfs anwenden müssen.
- Die Pflegekassen werden zur Erbringung von primärpräventiven Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet. Ziel ist, die gesundheitliche Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und gesundheitliche Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken. Durch das Präventionsgesetz werden die Pflegekassen hierzu im Jahr 2016 insgesamt rund 21 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
- Die Qualitätsmessung, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der Pflege wird weiterentwickelt. Dabei wird der so genannte Pflege-TÜV grundsätzlich überarbeitet und vor allem der Ergebnisqualität wird größere Bedeutung gegeben. Dazu wird wissenschaftlicher Sachverstand herangezogen und die Entscheidungsfindung durch einen entscheidungsfähigen Qualitätsausschuss beschleunigt.
- Seit Ende 2014 unterstützt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigte für Pflege, Staatsekretär Karl-Josef Laumann, die flächendeckende Einführung einer vereinfachten Pflegedokumentation (Strukturmodell) in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Das PSG II stellt klar, dass die zeitliche Entlastung der Pflegekräfte durch das neue Pflegedokumentationsmodell nicht zu Personalkürzungen führen darf.
- Patientinnen und Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege (häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege)als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Regelungen im Krankenhausstrukturgesetz.
Am 1. Januar 2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft
- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft eine fachlich gesicherte und individuelle Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade. Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Mit dem neuen Begutachtungsinstrument können die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer erfasst und die individuelle Pflegesituation in den fünf neuen Pflegegraden zielgenauer abgebildet werden. Viele Menschen erhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.
- Die neuen Leistungsbeträge bedeuten für viele Menschen höhere Leistungen. Die spürbaren Leistungsverbesserungen zum 1. Januar 2015 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz weiter ausgeweitet. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Die gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung der Leistungen wird um ein Jahr auf 2017 vorgezogen. Damit stehen weitere rund 1,2 Milliarden Euro für bessere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Die Hauptleistungsbeträge ab dem 1.1.2017 (in Euro) sowie weitere Neuerungen können <link http: www.bmg.bund.de fileadmin dateien pressemitteilungen>hier gelesen werden.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, www.bmg.bund.de
Weitere aktuelle Themen
Termin
Fachtag: Sorgende GemeinschaftWie können wir unsere Gesellschaft menschlicher unterstützender und gemeinschaftlicher gestalten. Antworten erhalten interessierte am 12. Juni 2025 beim Fachtag Sorgende Gemeinschaft in Overrath.
Haushaltsplanentwurf 2025
Freie Wohlfahrtspflege: Teilerfolg im Kampf gegen SozialkürzungenNach massiven Protesten mit über 32.000 Teilnehmenden hat die Landesregierung NRW geplante Sozialkürzungen teilweise zurückgenommen. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht darin einen Teilerfolg, mahnt aber weiterhin Nachbesserungen an.
Informationsveranstaltung
Vorsorgevollmacht, Betreuung, PatientenverfügungDer Solinger Pflegeverbund lädt Interessierte am 14. November, um 18 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ein. Sie erfahren alles Wichtige zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuung und Patientenverfügung.
Stellungnahme
Pflegekompetenzgesetz: Gut, aber nicht gut genugDer Think Tank Vorbehaltsaufgaben (TT VA) hat in einer Stellungnahme zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes die Stärkung der Autonomie der professionellen Pflege begrüßt – aber auch auf Schwächen und offene Punkte hingewiesen.
Tour Demenz 2024
Einsamkeit begegnen – Zugehörigkeit stärkenAm 19. September 2024 sind die Akteure des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Bergisches Land wieder auf (Fahrrad-)Tour – diesmal, um Orte und Aktionen im Bergischen Land sichtbar zu machen, die Zugehörigkeit und Verbundenheit fördern.
Wohngemeinschaft Friedrichshof
Tag der offenen Tür mit Multikulti-BrunchIm Rahmen der Interkulturellen Woche (IKW) laden Teheim Solingen und das Regionalbüro Alter Pflege und Demenz zum Tag der offenen Tür am Samstag, den 28. September 2024, in den Friedrichshof Solingen ein.
Austausch und Unterstützung
Einladung zum Frühstück für Trauernde und PflegendeDer Verlust eines geliebten Menschen oder die Übernahme von Pflegeverantwortung kann das Leben tiefgreifend verändern und zu Einsamkeit führen. Deshalb lädt das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe Betroffene zum Frühstück ins Café Friedrichshof ein.
Online-Selbsthilfegruppe
Austausch und Entlastung für Angehörige von KrebspatientenDas Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe Bergisches Städtedreieck und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz laden Angehörige von Menschen mit einer Krebsdiagnose zum Online-Treffen ein – Dienstag, den 17. September, um 19 Uhr.
Veranstaltung Demenz Meet
Begegnung und Austausch für Betroffene und AngehörigeAm Weltalzheimertag, dem 21. September 2024, findet in Köln die Veranstaltung „Demenz Meet“ statt. Sie bietet Menschen mit Demenz, ihren Angehörigen und Expert*innen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und zur Inspiration.
Veranstaltungen
Initiative gegen EinsamkeitDie Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW veranstalten vom 17. bis 23. Juni 2024 die Aktionswoche "Einsamkeit begegnen – Zugehörigkeit stärken". Ziel ist es, das Bewusstsein für Einsamkeit zu schärfen und Lösungen zu finden.
Landesprogramm NRW
Teheïm Solingen bildet Pflegelotsen ausDer Pflegedienstleister Teheïm Solingen fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege im Unternehmen durch geschulte Pflege-Guides. Diese unterstützen Mitarbeitende, die ihre Angehörige pflegen.
Umfrage
Pflegeberuf: Hohe Relevanz, aber wenig bekannte ChancenEine repräsentative Umfrage hat ergeben, dass vielen Menschen weder die Berufschancen noch die Aufgaben einer Pflegekraft bekannt sind.
- 1
- 2