Urteil: Ablehnungspraxis der Barmer GEK rechtswidrig
Die Barmer GEK Pflegekasse verweigerte ihren Versicherten bundesweit die Erstattung zusätzlicher Betreuungsleistungen, weil sie für diese Leistungen keinen zusätzlichen Antrag gestellt hatten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hielt das für rechtswidrig und unterstützte zwei Musterklagen vor den Sozialgerichten – mit Erfolg.
Die Barmer GEK Pflegekasse verweigerte ihren Versicherten bundesweit die Erstattung zusätzlicher Betreuungsleistungen, weil sie für diese Leistungen keinen zusätzlichen Antrag gestellt hatten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hielt das für rechtswidrig und unterstützte zwei Musterklagen vor den Sozialgerichten – mit Erfolg.
Den Versicherten steht nach § 45b SGB XI zusätzliche Betreuungsleistung in Höhe von 104,00 Euro monatlich zu. Diese zusätzlichen Leistungen wollte die Barmer GEK aber nicht zahlen, da vor der Inanspruchnahme kein entsprechender zusätzlicher Antrag gestellt worden sei - obwohl die Personen nachweislich pflegebedürftig waren und bereits zuvor reguläre Pflegeleistungen beantragt und bezogen hatten.
Der bpa erkannte diese Begründung aber nicht an. Seiner Ansicht nach stehen die Leistungen seit Januar 2015 bereit, auch wenn sie nicht explizit beantragt wurden. Der Verband unterstützte deshalb zwei Musterklagen vor den Sozialgerichten. In beiden Verfahren erkannte die Barmer GEK nun die Ansprüche der Versicherten vollumfänglich und rückwirkend seit dem 1. Januar 2015.
bpa-Geschäftsführer Bernd Tews zu dem Urteil: "Der bpa hat von Anfang an konsequent zur Einlegung von Widersprüchen gegen die Ablehnungen geraten. Zusätzlich haben wir mit Verweis auf die bpa-Musterverfahren eine gesetzliche Klarstellung beim Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann angeregt und sind froh, dass diese nun im Entwurf zum Dritten Pflegestärkungsgesetz enthalten ist."
Nachträgliche Erstattung möglich
Hinsichtlich der in der Vergangenheit abgelehnten und noch offenen Erstattungsleistungen der Versicherten ergänzt Tews: "Die Pflegebedürftigen haben nun die Möglichkeit, die vorenthaltenen Beträge von der Barmer GEK nachträglich erstattet zu bekommen."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Quelle: bpa.de
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